Sicherer und versicherter Urlaub im Trentino

Vermeiden Sie unangenehme Zwischenfälle mit unseren Angeboten inklusive Versicherung

Im Trentino haben wir nie aufgehört dafür zu sorgen, dass Sie einen unbeschwerten und erholsamen Urlaub genießen können: Orte im Freien, Erlebnisse im Kontakt mit der Natur, Verfahren und Protokolle, die dafür sorgen, dass Sie sich sicher fühlen, sobald Sie in unseren Bergen ankommen (link a vacanze sicure), aber auch zahlreiche Angebote inklusive Versicherung, die im Preis eine Police enthalten, um unerwarteten Ereignissen und Stornierungen mit größerer Ruhe entgegenzusehen.

Trotz der schwierigen und unsicheren Zeit können Sie sich auf den bevorstehenden Urlaub freuen und Ihre Sorgen hinter sich lassen. Wenn Sie eines der Angebote Versicherter Urlaub im Trentino im Voraus buchen, können Sie sich Ihren Wunschaufenthalt rechtzeitig sichern, ohne Stornogebühren befürchten zu müssen, auch nicht im Falle einer obligatorischen Quarantäne und Betreuung eines Verwandten bis zum 2. Grad, der positiv auf Covid-19 getestet wurde.

Die Police schützt Sie auch vor anderen unvorhergesehenen Ereignissen und Hindernissen, die Ihre Anreise oder Ihren Aufenthalt im Trentino behindern könnten, wie z. B. andere Fälle von Krankheit, Verletzungen, Schwangerschaft und mehr.

Lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren!

Vorbeugen ist immer besser: versichern Sie Ihre Reise!

Kaufen Sie eines der Angebote inklusive Versicherung der Unterkünfte des Trentino zu den im jeweiligen Angebot angegebenen Buchungs- und Stornobedingungen: Sie können Ihren Urlaub gegen Stornogebühren, verspätete Anreise oder Unterbrechung versichern.


Die Police greift in folgenden Fällen:

  • Krankheit (einschließlich Covid), mit Deckung bis zum 2. Verwandtschaftsgrad
  • Kündigung/Einstellung, Lohnausgleichskasse, Mobilität
  • Berufung oder Vorladung der versicherten Person als Schöffe, Zeuge oder vor den Friedensrichter
  • außerordentlicher und unvorhersehbarer Sachschaden an der Wohnung, der die Anwesenheit der betroffenen Person erfordert
  • Diebstahl der für die Reise erforderlichen Ausweisdokumente in den 5 Tagen vor dem Abreisedatum
  • Unmöglichkeit, aufgrund eines Unfalls oder einer Panne auf dem Weg den Zielort zu erreichen
  • schwangerschaftsbedingte Krankheiten

 

Die Versicherung erstattet Ihnen die bereits getätigte Anzahlung und eventuelle Stornogebühren. Sie erhalten die Rückerstattung abzüglich der Selbstbeteiligung, falls dieser vorgesehen ist (mehr dazu in der nächsten FAQ). Sollten Sie gezwungen sein, Ihren Urlaub zu unterbrechen, erstattet Ihnen die Versicherungsgesellschaft und nicht das Hotel den nicht genutzten Teil Ihres Aufenthalts.

Die Höchstsumme der Versicherung beträgt 8.000 € pro Versicherten.
Die Selbstbeteiligung kann von 0 im Todesfall oder bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 3 Tagen bis zu 10 % des zu entschädigenden Betrages, der sich aus der Summe von Anzahlung und Stornogebühren ergibt, in allen anderen Fällen variieren.

Anmerkung. Die Selbstbeteiligung wird immer vom Versicherten bezahlt.

Die Isolation auf Vertrauensbasis bzw. freiwillige Isolation des Versicherten nach einem positiven Abstrich ist durch den Versicherungsschutz gedeckt, da dies in jeder Hinsicht das Vorliegen einer Krankheit bescheinigt.

Die Selbstquarantäne, in die sich gesunde Menschen begeben, die mit einer positiv getesteten Person in Kontakt gekommen sind und potenziell einem Infektionsrisiko ausgesetzt sein könnten, ist gedeckt, wenn der Versicherte oder ein Mitreisender betroffen und dies durch einen offiziellen Nachweis von Behörden bestätigt ist.

Im Falle eines Lockdowns oder einer Quarantäne, die einen Teil oder die gesamte Bevölkerung oder das geografische Gebiet betrifft oder am Abfahrtsort, Reiseziel oder an Zwischenstopps verhängt wird, übernimmt die Versicherung keine Kosten, Sie können jedoch das Hotel, in dem Sie Ihren Urlaub gebucht haben, kontaktieren, um die Geschäftsbedingungen zu überprüfen und die Ausstellung eines Gutscheins zu beantragen, der innerhalb von 18 Monaten mit dem Abschluss einer zukünftigen Reiseversicherung bei demselben Unternehmen verwendet werden kann.

Die Police muss innerhalb von 48 Stunden nach der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Wenn Sie jedoch ein Angebot Versicherter Urlaub im Trentino buchen, unterzeichnet das gebuchte Hotel in Ihrem Namen und Auftrag direkt die Versicherung.

Der Versicherungsschutz gilt für alle Bürger mit Wohnsitz in der Europäischen Union und im EWR.

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.